SVP Seegräben informierte über GZO-Refinanzierung

Die diesjährige Generalversammlung der SVP Seegräben war verbunden mit einem öffentlichen Informationsanlass über den demnächst auch in Seegräben zur Abstimmung gelangenden Antrag für eine Aktienkapitalerhöhung für das GZO-Spital Wetzikon.
Die ordentlichen GV-Traktanden konnten unter dem Präsidium von Philipp Kunz zügig abgehandelt werden. In seinem Jahresbericht erinnerte der Präsident an den SVP-Kernauftrag „Sorge tragen zu Seegräben“. Im Rückblick konnte er auf gelungene Anlässe verweisen: Besuch der Abwasserbehandlungsanlage ARA Wetzikon, oder den Martinihöck mit dem Besuch von Nationalrat Martin Hübscher, den Besuch von Delegiertenversammlungen auf Stufen Bezirk und Kanton, sowie die Vorstandsitzungen.
In der Behördenorientierung stellte Finanzvorstand, Gemeinderat Patrik Jenal die erfreuliche Jahresrechnung der Gemeinde vor, die mit einem Ertragsüberschuss von über CHF 670‘000 abschliesst, statt dem budgetierten Ausgabenüberschuss von über CHF 280‘000. Somit schliesst die Rechnung 2024 um gegen CHF 960‘000 besser ab als gemäss Voranschlag.
Umfangreiches Tätigkeitsprogramm
Aktuell steht das Mitwirkungsverfahren beim Projekt Aatalbrücke an, bei dem sich die SVP einbringen wird. Der SVP geht es vor allem darum, dass für den definitiven Abstimmungsentscheid exakte und belastbare Fakten vorliegen in Bezug auf die finanzielle Tragbarkeit, die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Bewilligungsfähigkeit sowie zu vielen technischen Fragen und zur Praxistauglichkeit.
Das weitere Tätigkeitsprogramm umfasst den traditionellen Martinihöck am 14. November. Im kommenden Wahljahr 2026 möchte die SVP wiederum ihren Beitrag dazu leisten, dass die Gemeinde funktionsfähig bleibt und dazu die Behördenämter wiederum besetzt werden können. Das Jahr 2025 steht aber auch im Zeichen des 50. Gründungsjahres der SVP Seegräben. Aus
diesem Anlass findet am 26. September im Buechwaidsaal eine Jubiläumsveranstaltung statt, mit Gästen aus nah und fern. Als Gast hat auch der Präsident der Schweizerischen SVP, Nationalrat Marcel Dettling zugesagt.
Öffentlicher Anlass zum aktuellen Thema Aktienkapitalerhöhung GZO-Spital Wetzikon
Im Anschluss an ihre diesjährige Generalversammlung organisierte die SVP Seegräben eine Infomöglichkeit zum Thema GZO-Refinanzierung. An die angestrebte Eigenkapitalaufstockung für das GZO Spital Wetzikon um CHF 50 Millionen durch die zwölf Eigentümergemeinden, müsste Seegräben aufgrund seiner Einwohnerzahl CHF 675‘000 beisteuern.
Einleitend zeigte SVP-Präsident Philipp Kunz die Spannungsfelder auf, in dem sich das Gesundheitswesen bewegt: Ständig steigende Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien einerseits und höchste Ansprüche an die Gesundheitsversorgung andererseits. Oder die Tatsache, dass statt der über 250 Spitäler in der Schweiz andere vergleichbare Länder mit 50 Spitälern auskommen, gegenüber dem Anspruch, zum Beispiel während der Covid-Krise, dass auch während ausserordentlichen Situationen jedermann jederzeit ein Spitalbett möglichst nahe zur Verfügung hat. Weitere Zielkonflikte liessen sich noch viele aufzählen.
Seitens des GZO stellten Dr. Margot Tanner, Direktorin Unternehmensentwicklung, und Daniel J. Müller, Finanzdirektor, die betriebliche Situation und den aktuellen Stand des Sanierungsprojekts vor. Neben einer operativen Restrukturierung seitens GZO sind aus finanzieller Sicht der Verzicht der Gläubiger auf einen Grossteil ihrer Forderungen, sowie die
Eigenkapitalerhöhung durch die zwölf Eigentümergemeinden um insgesamt CHF 50 Millionen die zentralen Punkte für eine Sanierung.
Ein weiteres Zukunftsthema ist die Zusammenarbeit der Spitäler als Spitalverbund. Voraussetzung dazu ist die vorgängige finanzielle Sanierung des GZO. Nach erfolgter Sanierung soll das GZO Spital Wetzikon wieder über eine gesunde Eigenkapitaldecke verfügen und somit bereit sein, als finanziell robuster Partner Kooperationen einzugehen. Eine intensive zukünftige Zusammenarbeit verschiedener Spitäler wird als absolut erstrebenswert oder gar als überlebenswichtig erachtet.
Gültiger GZO-Nachlassvertrag ist Voraussetzung für Gemeindebeiträge
In der äusserst intensiven und breitgefächerten Diskussionsrunde konnte beantwortet werden, dass allenfalls beschlossene Gemeindebeiträge tatsächlich nur dann abgerufen werden, wenn auch ein gültiger Nachlassvertrag zustande kommt. Klar vertreten wurde, dass ein allfälliger Konkurs des GZO ausschliesslich Verlierer hervorbringen würde, sowohl bei den Gläubigern wie auch bei den Eigentümergemeinden.
Für Laien ist es nicht absolut sicher zu beurteilen, ob das vorgestellte Sanierungskonzept funktionieren wird. Es stellt sich daher die Frage, wie weit die heute Verantwortlichen das Vertrauen verdienen. Mit der kürzlich erfolgten kompletten Neuwahl des Verwaltungsrates und der in der Verantwortung stehenden Geschäftsleitung ist nun aber eine sehr grosse und breit gefächerte fachliche Kompetenz und ein breites Netzwerk vorhanden. Wem, wenn nicht diesem äusserst motiviert funktionierenden Team ist diese Herkulesaufgabe zuzutrauen!
SVP Seegräben